Ein Einzelhändler in der Handwerkskammer ist durchaus eine Seltenheit, aber es kommt vor und dafür gibt es auch Regeln. Eine davon sagt folgendes aus: "IHK-Tätigkeit mit überwiegender Tätigkeit im zulassungsfreien Handwerk/handwerksähnlicher Gewerbe". Jetzt kannst du entscheiden, in welchem Bereich du dich bewegst. Denn das hast du nicht gesagt oder?
Natürlich kann man das auch noch etwas ausführlicher beschreiben, aber da schlage ich lieber vor, dass du einen Blick auf
https://www.einzelhandel-steuerberater. ... rkskammer/ wirfst. Dort findest du eine ausführliche Erklärung darüber, wann du nur bei der IHK Mitglied wirst und/oder auch in der Handwerkskammer. Durch die grafische Erklärung, ist das auch alles ziemlich einfach zu erklären, aber ich vermute, du wirst damit kein Problem haben.
Sollte das nicht reichen, dann gern nochmal melden.