Hallo!
Ich habe mal eine Frage zu meinen Pensionsansprüchen. Ist zwar noch eine Weile hin, aber ich will jetzt schon mal einen Überblick haben und ihn behalten
Und zwar bin ich jetzt seit kurzem im öffentlichen Dienst tätig, nachdem ich mehr oder weniger erfolgreich meine zweite juristische Prüfung absolviert habe. Davor musste ich durch das Referendariat und dabei handelt es sich ja nun seit einiger Zeit nicht mehr um ein Beamtenverhältnis (auf Widerruf), sondern um ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis eigener Art. Zählt diese Zeit dann trotzdem schon für die Berechnung der Pensionsansprüche? Hoffe hier weiß jemand weiter
Grüße!