Die Mindestsicherung bedeutet im Vergleich zur Sozialhilfe eine massive Verschlechterung, da nun verstärkt Daten mit anderen Behörden ausgetauscht werden und auch die Zusammenarbeit mit dem AMS verstärkt wird. Nun sollen Sanktionen durch das AMS mehr oder weniger automatisch auf die Minisicherung durchschlagen. Allerdings gilt weiterhin das Allgemeine Verwaltungsrecht, auch wenn die MA 40 einstweilen sich wenig darum kümmert. Andererseits gibt es die Möglichkeit, gegen Bescheide zu berufen, und darüber entscheidet nun der UVS, wo einiges möglich ist.
Daten die die MA 40 auf jeden Fall erhält:
- Alle in der Wohnung gemeldeten Personen via Zentralmelderegister
- Gemeldete KfZ via Innenministerium
- Daten von der Sozialversicherung
- Daten vom Finanzministerium
Daten über Sparbücher erhält die MA 40 allerdings noch nicht, ebenso alles was nicht schon in anderen Datenbanken gespeichert ist.
Wir betreuen einen Fall, wo ein Auskunftsbegehren nach Datenschutzgesetz gemacht wurde. Die Auskunft ist sehr mager, wir werden die Datenschutzkommission einschalten müssen und das wird wohl ein paar Monate dauern, bis wir wissen, was da datenmäßig wirklich passiert.
Unsere Kritik an der Minisicherung und erste Tipps unter:
http://www.aktive-arbeitslose.at/mindestsicherung bzw.
http://www.mindestischerung-wien.at (einstweilen nur der Unterordner erster Domain, daher keine Grafik
)
Wir freuen uns jedenfalls über konkrete Erfahrungsberichte und geben gerne, so weit wir können, erste Hilfe. Das von der SPÖ ohne Begutachtung (alle Bundesländer außer Wien ....) durchgepeitschte Wiener Mindestsicherungsgesetz ist eines der schlechtesten in Österreich und so wie alle lässt es viel zu viel offen ....